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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01 (https://dejure.org/2001,16488)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.08.2001 - 2 A 10441/01 (https://dejure.org/2001,16488)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. August 2001 - 2 A 10441/01 (https://dejure.org/2001,16488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Trier - 6 K 89/00
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Mit dieser Art der Beanstandung bewegt sich der Prüfer aber im Bereich der grundsätzlich vom Beurteilungsspielraum abgedeckten prüfungsspezifischen Wertungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 6 B 55.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385; OVG Rh-Pf, Urteil vom 1. Juni 2001 - 2 A 10205/01.OVG - S. 9 f. UA), der dem gerichtlichen Kontrollzugriff nur insoweit unterliegt, als "traditionelle" Bewertungsfehler unterlaufen sind.

    Dem Erstkorrektor ist es im Übrigen unbenommen, ihnen selbst im Rahmen einer Wahlfachklausur ein solches Gewicht beizumessen, weil es sich hierbei um eine prüfungsspezifische Wertungsfrage handelt, bei der dem Prüfer auch nach der Fortentwicklung des Prüfungsrechts die Letztentscheidungskompetenz gebührt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 6 B 55.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Mithin kommt es für die rechtliche Erheblichkeit von Bewertungsmängeln grundsätzlich nicht darauf an, in welchem Abschnitt des Kontrollverfahrens sie erkennbar werden, wenn sie nur rechtzeitig (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. April 1999 - 2 C 30.98 -, NVwZ 2000, 921 f.) festgestellt werden und als solche vorliegen.

    Mit dieser Rechtsprechung setzt sich der Senat weder in Widerspruch zum Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 27. April 1999 - 2 C 90.98 -, NVwZ 2000, 921), noch liegt darin eine gesetzeswidrige Präklusion (so aber Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl., 2001, Rn. 454).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Dieser für die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen in Bezug auf Bewertungsfehler festliegende Rahmen hat durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 ff. und BVerfGE 84, 59 ff.) eine maßvolle Erweiterung insofern erfahren, als der Prüfling bei berufsbezogenen Prüfungen, soweit dort fachspezifische Fragen inmitten stehen, die Respektierung eines angemessenen "Antwortspielraumes" durch die Prüfer verlangen kann.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Anders als die Auseinandersetzung um die fachwissenschaftliche Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung, die zum frühest möglichen Zeitpunkt in geeigneter Weise geführt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342), weil der Prüfling sich insoweit nicht darauf verlassen kann, dass sich bei der gerichtlichen Kontrolle schon ein Fehler finden werde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 1992 - 6 B 22.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 302), sind "klassische" Bewertungsfehler im Rahmen der rechtlichen Kontrolle der Prüfungsentscheidung "von Amts wegen" zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Dieser für die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen in Bezug auf Bewertungsfehler festliegende Rahmen hat durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 ff. und BVerfGE 84, 59 ff.) eine maßvolle Erweiterung insofern erfahren, als der Prüfling bei berufsbezogenen Prüfungen, soweit dort fachspezifische Fragen inmitten stehen, die Respektierung eines angemessenen "Antwortspielraumes" durch die Prüfer verlangen kann.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Mit dieser Art der Beanstandung bewegt sich der Prüfer aber im Bereich der grundsätzlich vom Beurteilungsspielraum abgedeckten prüfungsspezifischen Wertungen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 6 B 55.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385; OVG Rh-Pf, Urteil vom 1. Juni 2001 - 2 A 10205/01.OVG - S. 9 f. UA), der dem gerichtlichen Kontrollzugriff nur insoweit unterliegt, als "traditionelle" Bewertungsfehler unterlaufen sind.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Zwar betrifft der festgestellte Bewertungsmangel nur eine Teilproblematik der Aufsichtarbeit, deren zutreffende Einordnung und Gewichtung im Gesamtgefüge der Fallbearbeitung nur vom Fachprüfer vorgenommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 6 C 11.96 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 384).
  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Sie gehört in der Typologie der prüfungsrechtlichen Fehler zu den Verfahrensmängeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 1996 - 6 C 3.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 372), deren Rechtsfolge allein in der Wiederholung der Prüfungsleistung besteht.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Maßstab dafür sind zunächst die rechtlichen Parameter, die sich in einer lange feststehenden verwaltungsgerichtlichen Spruchpraxis herausgebildet haben, und die die Fragen zum Gegenstand haben, ob bei der Leistungsfeststellung anzuwendendes Recht verkannt worden ist, die Prüfer von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen sind, sie allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sie sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerwGE 8, 272 [274] und st. Rspr.).
  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Die Bejahung der prozessverzögernden Wirkung verspäteten Vorbringens unterliegt nämlich strengen rechtlichen Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1998 - 11 A 6.97 -, Buchholz 310 § 87 b VwGO Nr. 3; Urteil vom 15. September 1999 - 11 A 22.98 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 17), von denen zweifelhaft ist, ob sie allein mit Rücksicht auf die Rechtserheblichkeit des Vorbringens gegeben sind.
  • BVerwG, 18.02.1998 - 11 A 6.97

    Verkehrsprojekte Deutsche Einheit; Verfahrensbeschleunigung; Präklusion;

  • BVerwG, 01.09.1992 - 6 B 22.92

    Bewertung einer Hausarbeit in der zweiten juristischen Staatsprüfung - Umfang der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1994 - 2 A 11593/93

    Prüfungsentscheidung; Substantiierte Einwände eines Prüflings; Überdenken des

  • VG Mainz, 20.04.2005 - 7 K 932/04

    Juristisches Staatsexamen - Kein Anspruch auf Beteiligung anderer Prüfer

    Denn der Erstprüfer hat in seiner ergänzenden Stellungnahme (vgl. Blatt 39, 40 der Prüfungsakten) - die zusammen mit dem eigentlichen Votum eine Bewertungseinheit bildet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 10441/01.OVG -, Seiten 9, 10 des Umdrucks) - in nachvollziehbarer und rechtlich nicht zu beanstandender Art und Weise ausgeführt, dass die Bemerkung im Votum "zur Wirksamkeit des Mietvertrages argumentiert im Blick auf die Schriftform falsch" darauf beruhe, dass die Klägerin das Ergebnis eines Mietvertrags auf unbestimmte Zeit nicht aus der nicht eingehaltenen Schriftform abgeleitet, sondern damit begründet habe, der Grund der Befristung sei nicht einseitig mitgeteilt worden, wobei übersehen worden sei, dass V keine Wohnung vermietet habe, und dass für die Vermietung von Geschäftsräumen § 575 BGB gemäß § 578 Abs. 2 BGB nicht gelte (vgl. Blatt 39 der Gerichtsakten).
  • VG Koblenz, 12.10.2006 - 7 K 569/05

    Anspruch eines juristischen Prüflings auf Neubewertung und Neubescheidung von

    Dabei kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage offenbleiben, bis zu welchem Zeitpunkt noch Bewertungsrügen erhoben werden können, nämlich bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens einerseits oder bis zum Ende der gerichtlichen Tatsacheninstanz andererseits (siehe hierzu OVG Rhld-Pf. , Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93.OVG -, NVwZ 1994, 805; OVG Rhld-Pf. , Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 10441/01.OVG -, BVerwG, Urteil vom 27. April 1999 - 2 C 30/94 -, NVwZ 2000, 921; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 454).
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